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Neun
Vorsorgeuntersuchungen vom Säuglingsalter bis ins Kindergartenalter
und eine Vorsorge im Jugendalter bieten allen Eltern die Möglichkeit,
ihre Kinder zu einem bestimmten Zeitpunkt und nach standardisierten
Methoden untersuchen zu lassen, um frühestmöglich Störungen zu erkennen.
Im
1. Lebensjahr liegen die Zeitabstände sehr eng, da hier die Früherkennung
von Störungen besonders effektiv ist, wobei der Schwerpunkt in diesem
Lebensjahr die neurologische Untersuchung ist.
Bei
den Untersuchungen in den späteren Lebensjahren wird vor allem auf
die motorische sowie die geistig-seelische Entwicklung geachtet.
Rechtzeitig erkannte Störungen können in vielen Fällen durch entsprechende
Therapien ganz beseitigt werden.
Nehmen
Sie deshalb die Vorsorgeuntersuchungen bei ihrem Kinder- und Jugendarzt
wahr - ihrem Kind zuliebe.
Vorsorgetermine:
U
1: unmittelbar nach der Geburt
U 2: zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
U 3: zwischen der 3. und 6. Lebenswoche
U 4: zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat
U 5: zwischen dem 5. und 7. Lebensmonat
U 6: zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat
U 7: zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat
U 8: zwischen dem 3,5. und 4. Lebensjahr
U 9: zwischen dem 5. und 5,5. Lebensjahr
J 1: zwischen dem 12. und 15. Lebensjahr
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